Seminarnummer: 007 018
Betreiberverantwortung im Facility Management
Was Verantwortliche im Facility Management über Betreiberverantwortung wissen müssen!
Für jedes Unternehmen ergeben sich aus dem Betrieb von Gebäuden und Anlagen zahlreiche rechtliche Pflichten. Der Gesetzgeber fordert die sorgfältige Wahrnehmung von Verantwortung durch Unternehmen und die darin handelnden Personen. Dabei haben sich die Anforderungen in den letzten Jahren zunehmend verschärft. Unter anderem resultiert dies aus der laufenden Aktualisierung und Angleichung von Vorschriften und Auflagen, die sich aus der fortschreitenden Harmonisierung der europäischen Gesetzgebung mit der entsprechenden Umsetzung in nationales Recht ergeben. Des Weiteren werden im Rahmen von Deregulierungsmaßnahmen immer mehr Aufgaben der Überwachungsorganisationen (z.B. TÜV) auf die Unternehmen selbst übertragen. Durch diese gestiegenen Anforderungen sind die Verantwortlichen im Facility Management zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Mangelndes Wissen über die gesetzlichen Vorgaben erschwert ein rechtskonformes Verhalten und führt regelmäßig zu Rechtsverletzungen in den Unternehmen. Über mögliche Folgen sind sich die meisten Fach- und Führungskräfte dabei oftmals gar nicht im Klaren. Kommt das Unternehmen seiner Betreiberverantwortung nicht in ausreichendem Maß nach, können im Schadensfall insbesondere die einzelnen Verantwortlichen unter Umständen persönlich haftbar gemacht werden.
Lassen Sie sich daher in diesem Seminar als Verantwortlicher im Facility Management aufzeigen, was die Betreiberverantwortung für Ihre Aufgaben bedeutet. Lernen Sie die gesetzlichen Rechte und Pflichten für Unternehmen und die darin handelnden Personen kennen. Erfahren Sie, welche spezifischen Betreiberrisiken im Facility Management bestehen und welche latenten Pflichtverletzungen sowie möglichen Rechtsfolgen sich aus Ihrer Gebäudeverantwortung ergeben können. Hierfür werden Ihnen in diesem Seminar die juristischen Grundlagen vermittelt. Dabei erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesvorschriften, die für den Betrieb verschiedener gebäudetechnischen Anlagen gelten. Schaffen Sie sich mit dem neuen Wissen eine rechtssichere Betriebsorganisation im Facility Management und minimieren Sie Ihre Haftungsrisiken und die Ihres Unternehmens.
Inhalte
Grundlagen der Betreiberverantwortung
- Begriffe und Definitionen
- Besondere Organisationsverpflichtung eines Unternehmers
- Wer ist Betreiber? – Wer darf was? – Wer trägt die Verantwortung?
- Die Betreiberverantwortung im Rahmen des Facility Managements
- Rechtslage für gebäudebetreibende Unternehmen
- Grundlagen des Haftungsrechts
Die Betreiberverantwortung im Gebäudemanagement
- Allgemeine und spezielle Betreiberpflichten
- Grundlagen der Pflichtenübertragung
- Wann tritt eine Pflichtverletzung ein
- Präzisierung des Begriffs Verschulden
- Mögliche Rechtsfolgen und Haftung
- Schuldentlastung und Dokumentation
- Rechtssprechung zur Betreiberverantwortung
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für das Facility Management
- Höhere Eigenverantwortung am Beispiel der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Schutzverpflichtungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Die Mitarbeiterfürsorgepflicht durch Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)
- Technisches Regelwerk für die Betreiberverantwortung
- Die Anforderungen aus den Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Umweltschutzverantwortung am Beispiel des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Gebäudebetreiberpflichten aus der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Spezielle Betreiberpflichten
- Anforderungen beim Betrieb von Sonderbauten
- Überwachungsbedürftige Anlagen und Rechtsgrundlagen für deren Betrieb
- Störungsbeseitigung und Instandhaltung zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit
- Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Die sichere Betriebsorganisation im Facility Management
- Instrumente der Risikobeurteilung und des Risikomanagements
- Minimierung von Betreiberrisiken und deren Absicherung
- Eigenverantwortung und Übertragung von Verantwortlichkeiten
- Pflichtenübertragung – Regeln für die Übernahme der Betreiberverantwortung
- Sichere Delegation an Führungskräfte und Mitarbeiter
Vertragsgestaltung mit Auftragnehmern
- Überwachung und Prüfung von Fremd- und Eigenleistungen
- Schuldentlastung – die Exkulpation: Grundlagen der Dokumentation und ordnungsgemäßer Information
- Im Schadensfall richtig versichert
Hartmut Hardt
Hartmut Hardt ist aufgrund seiner langjährigen selbstständigen anwaltlichen Tätigkeit Rechtsexperte im Bereich des Straf- und Haftungsrechts. Dabei widmet er sich insbesondere Fragestellungen der Betreiberverantwortung und -pflichten im Facility Management. Hier liegt einer seiner Beratungsschwerpunkte. Sein Fachwissen lässt er darüber hinaus in verschiedene Verbandstätigkeiten einfließen. Zudem ist Hartmut Hardt seit vielen Jahren als Referent tätig.
Ulrich Glauche
Ulrich Glauche ist Diplom-Ingenieur. Er studierte an der Fachhochschule Nürnberg Maschinenbau mit Schwerpunkt Thermische Energietechnik. Seit Anfang 2000 verantwortet er den Bereich Facility-Management-Beratung in der renommierten Kanzlei Rödl & Partner. Vorher sammelte er langjährige Erfahrungen in der Projektplanung und -realisierung bei den Städtischen Werken Nürnberg, einem Ingenieurbüro für die Fachplanung Technischer Gebäudeausrüstung sowie bei einem Schweizer Anlagenbauer.
Seine Spezialisierung auf Facility Management beginnt bereits 1994. Kurze Zeit später (ab 1996) baut er das Richtlinienwesen der German Facility Management Association (GEFMA-Verband) auf. Dieses leitet und treibt er bis heute voran.
Zahlreiche Richtlinien wurden bisher von Ulrich Glauche in Alleinautorenschaft erarbeitet. An vielen anderen ist er maßgeblich beteiligt. Zu den bekanntesten Werken gehören Betreiberverantwortung (GEFMA 190), FM-Grundlagen (GEFMA 100) und FM-Excellence (GEFMA 700). Des Weiteren ist Ulrich Glauche Mitglied in Gremien und Ausschüssen von DIN, VDI und IFMA-D/RealFM. Lehrtätigkeiten an der Hochschule Nürnberg und International Real Estate Business School der Universität Regensburg sowie seine Aktivitäten als Autor fachlicher Veröffentlichungen runden sein Tätigkeitsprofil ab.