Seminarnummer: 104 013
Rechtswissen für die Ausbildung von Azubis und dualen Studenten
Was Ausbilder bei der Ausbildung von Azubis und dualen Studenten berücksichtigen müssen
Ausbilder müssen keine Juristen sein, allerdings sollten sie die wichtigsten rechtlichen Regelungen kennen, die bei der Ausbildung von Azubis und dualen Studenten gelten. Nur so lassen sich Fehler bei der Einstellung, Ausbildung und Beendigung bzw. Weiterbeschäftigung vermeiden. Dieses Seminar vermittelt in kompakter Form diese wesentlichen gesetzlichen Regelungen inklusive der Unterschiede für klassische Ausbildungsverhältnisse und die Beschäftigung von dualen Studenten - natürlich unter Berücksichtigung der seit Anfang 2020 geltenden Neuregelungen im BBIG, u.a. Neue Teilzeitausbildung, Änderungen zur gestuften Ausbildung, Neue Mindestausbildungsvergütung, Freistellung für Berufsschule, Freistellung vor Abschlussprüfungen, Neue Prüfungsdelegation.
Inhalte
- Duale Ausbildung versus duales Studium
- Ausbildungs- und praxisintegriertes duales Studium
- Rechtliche Stellung von Azubis und dualen Studenten
- Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Ausbildung von Azubis (u.a. Berufsbildungsgesetz)
- Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Ausbildung bzw. Beschäftigung von dualen Studenten
- Ausbildungsorte: Berufsschule, Hochschule, Berufsakademie, Ausbildungsbetrieb
- (Ausbildungs-)Verträge mit Azubis und dualen Studenten: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
- Mängel beim Zustandekommen von Ausbildungsverträgen und ihre Rechtsfolgen
- Rechte & Pflichten von Azubis und dualen Studenten
- Rechte & Pflichten des Ausbildungsbetriebes und Ausbilders
- Vergütungsregelungen bei Azubis und dualen Studenten
- Arbeits- und Urlaubszeiten von Azubis und dualen Studenten
- Leistungsbeanstandungen bei Azubis und dualen Studenten
- Beendigung von Vertragsverhältnissen bei Azubis und dualen Studenten (u.a. Kündigung, Aufhebungsvertrag …)
- Übernahme/Weiterbeschäftigung nach Ausbildungs- bzw. Studienende
- (Ausbildungs-)Zeugnis für Azubis und duale Studenten
Und außerdem:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Berufsausbildung und Betriebsverfassungsrecht
- Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
- Betriebsvereinbarungen
- Mitwirkungsrechte des Betriebsrates
Ihre Referentin: Doris Erdmann
Diplom-Wirtschaftspädagogin; Ausbildereignung (IHK Mannheim); Bankkauffrau Mitglied IHK Prüfungsausschuss „Ausbildereignung“; Dozentin u.a. für Berufsbildungsrecht / Wissen für die Ausbildungspraxis; Referentin für Prüfungsvorbereitung „Ausbildung der Ausbilder“; Seit vielen Jahren Beratung und Coaching von Ausbildungsbeauftragten.